Neuregelung der Kostentragung für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche: Kostenerstattung an die Bezirke unabhängig vom Aufenthaltsstatus, Überführung der Regelung in das Ausführungsgesetz für die Sozialgesetze, Verordnungsermächtigung für das Innenministerium; Rechtsbereinigung: Überführung der Zuständigkeitsregelung für die Zahlung von Pauschbeträgen nach dem Opferentschädigungs- und dem Infektionsschutzgesetz in das AGSG; Änderung des Ausführungsgesetzes für die Sozialgesetze (Art. 7, 14, 65, 94, 118, neue Art. 52a, 109) und des Aufnahmegesetzes (Art. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, neuer Art. 10a); Außerkrafttreten der Verordnung über die Zuständigkeit bei Erstattungen nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Bundes-Seuchengesetz
|