Umsetzung der JI-Richtlinie der EU; Befugnis zur Weiterverarbeitung der im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes erhobenen Daten für vollzugsfremde Zwecke; Akteneinsicht für Mitglieder des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe; Datenübermittlung an juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Geltendmachung von Forderungen; anlassunabhängige und automatisierte Anfragen der Anstalten beim Landesamt für Verfassungsschutz; Auslesen von Datenspeichern, die Gefangene ohne Erlaubnis in Gewahrsam haben; Stärkung des Opferschutzes im Justizvollzug; Änderung des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (Art. 70, 71, 96, 98), des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (Art. 1, 8, 12, 35, 41, 42, Aufhebung von Art. 36-40), des Strafvollzugsgesetzes (Art. 91, 93, 195-198, 200, 202-205, 210, neue Art. 198, 200, 203, Aufhebung von Art. 199, 201) und des Maßregelvollzugsgesetzes (Art. 28, 32, 34, Aufhebung von Art. 33)
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