redaktionelle Änderungen (§§ 30, 60, 138, 179, 191, Aufhebung der Anlagen 2-5), Geheimhaltung von Unterlagen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (Änderung von § 188 BayLTGeschO); Änderung der Geheimschutzordnung: offizielle Abkürzung, Schutz von Verschlusssachen (§ 2), Behandlung von Verschlusssachen in Antworten auf Schriftliche Anfragen (§§ 8, 9), Einsichtnahme in geheime und streng geheime Unterlagen (§ 11)
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