Einfügen und Ausstattung eines neuen Titels; Minderausgaben in den Tit. 422 01 (Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten und Richter) und 428 02 ( Entgelte der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis) in den Kap. 05 12 (Öffentliche Grund- und Mittelschulen), 05 13 (Öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke), 05 15 (Staatliche Berufsschulen einschließlich angegliederter Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen), 05 16 (Staatliche Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien), 05 17 (Staatliche Berufsoberschulen und Fachoberschulen), 05 18 (Staatliche Realschulen) und 05 19 (Staatliche Gymnasien)
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