Antrag Initiativdrucksache Nr. 18/29058 vom 16.05.2023
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Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes - Besondere Rechtsstellung von Abgeordneten und Parteien gewährleisten
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Überwachung von Abgeordneten als Ausnahme; keine Unterrichtung der Öffentlichkeit über Einstufungen von Parteien; Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter nicht als V-Personen
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Vorgangsmappe
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