Subsidiarität als Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren auf lokaler und regionaler Ebene, Aufwertung des Ausschusses der Regionen, dauerhafter Dialog der regionalen Ebene, Einspeisung regionaler Beschlüsse in den Gesetzgebungsprozess beim EU-Parlament, Einbeziehung der Regionalparlamente in die Konsultationsprozesse der EU-Kommission, Berücksichtigung der lokalen und regionalen Ebene bei Bewertung und Überarbeitung von Unionsrecht, Reduzierung der Regelungsdichte, frühzeitige Konsultation der Landesparlamente bei Subsidiaritätsprüfungen, aktive Zusammenarbeit bereits vor Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms, interinstitutionelle EU-Datenbank
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