Eintreten der Staatsregierung gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes aufgrund folgender Bedenken: Eingriff in die geschützte Eigentumsposition, fehlende Verfügbarkeit der geforderten Heizungssysteme, negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau, hohe Kosten für Eigentümer und Mieter, fehlende Technologieoffenheit, keine Berücksichtigung von Holzheizungen, fehlende Berücksichtigung der EU-Pläne zum Verbot fluorierter Gase, problematische Umrüstung von Gasetagenheizungen, ungeklärte Finanzierung von Förderprogrammen
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