Änderungen an der geplanten Novelle zum Gebäudeenergiegesetz: gleiche Regeln für die Nutzung von Biomasse bei Neubauten wie im Gebäudebestand, Gleichstellung von Gebäudenetzen mit größeren Wärmenetzen, Anschlussmöglichkeit an holzbefeuerte Wärmenetze; Begleitung der Wärmewende durch landespolitische Maßnahmen: Energieagenturen, Energiesparberatung, Fördermittel, Sanierungsfahrpläne, Unterstützung der Kommunen bei der Wärmeplanung
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