Fortentwicklung der Grundsteuer B: Flächenmaßstab auf Grundlage des Äquivalenzprinzips; kommunale Optionen für die Ausweisung von Hebesatzgebieten sowie für reduzierte Hebesätze; ergänzende Regelungen für die Grundsteuer A; Anwendung von Bundesrecht; Übergangsregelungen; Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Art. 18)
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