Geschäftsgang der Kommunalvertretungen in Krisenlagen: Beschlussfassung im Umlaufverfahren, Herstellung der Anwesenheit durch telekommunikative Zuschaltung, Bildung von Krisenausschüssen; Änderung der Gemeindeordnung (Art. 45, neuer Art. 55), der Landkreisordnung (Art. 40, neuer Art. 49) und der Bezirksordnung (Art. 37, neuer Art. 46)
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