insbesondere: Anpassung der Minderungsziele für den Freistaat, die Staatskanzlei und die Staatsministerien, Unterstützung der Kommunen, Solarpflicht für den Freistaat Bayern und Eigentümer neu zu errichtender Nichtwohngebäude, Empfehlung zur Errichtung von Solaranlagen für Eigentümer neu zu errichtender Wohngebäude, Fahrradleasingmöglichkeiten für Beamte und Richter; Änderung des Klimaschutzgesetzes (Art. 1-8, 11, neue Art. 6, 8, 13, Aufhebung von Art. 9a), der Bauordnung (neuer Art. 44a Solaranlagen) und des Besoldungsgesetzes (Art. 3)
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