Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Türkenstraße
80333 München
089 2868-30
vorstandsstab@gv-bayern.de
www.gv-bayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der GVB übernimmt als Interessenvertreter seiner Mitglieder die Aufgabe, den Anliegen der genossenschaftlichen Unternehmen in Bayern gegenüber der Politik, Aufsicht und Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Unser Ziel ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens in Bayern und Deutschland. Der GVB kooperiert mit den genossenschaftlichen Dach- und Bundesverbänden und verstärkt die Positionen durch regionale Arbeit. Der GVB ist zudem Mitglied in der Finanzplatz München Initiative (fpmi). Mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern im Freistaat sind wir im regelmäßigen und engen Austausch.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Dr. Alexander Leißl
Herr Stefan Müller
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
1200
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Dr. Alexander Leißl
Herr Stefan Müller
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
160001 - 170000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
Bilanz-GuV-GVB 2023-digitale Kopie.pdf