Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich und zur energetischen Verbesserung von Baudenkmälern; Veranlasserprinzip bei der Kostentragung für Ausgrabungen und Dokumentation bei bodendenkmalrelevanten Maßnahmen; Schatzregal; Verbot technischer Ortungsgeräte im Bereich von Bodendenkmälern; u. a.; Änderung der Art. 1, 2, 6, 7, 8, 9, 11, 14, 15, 18, 21, 22, 23, 27, Aufhebung der Art. 19, 20 BayDSchG
|