Möglichkeit zur Überführung des Programms ARD-alpha ganz oder teilweise in ein Online-Angebot (Änderung von Art. 2); Zuständigkeit des Rundfunkrates für Richtlinien hinsichtlich Qualitätsstandards und Programmgestaltung sowie für die Kontrolle von Flexibilisierungsmaßnahmen (Änderung der Art. 7, 25); zusätzliche Kompetenzen des Verwaltungsrates bei der Wirtschafts- und Haushaltsführung (Änderung von Art. 10 BayRG)
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