Festlegung des Zentrums Bayern Familie und Soziales als zuständige Behörde für das Soziale Entschädigungsrecht, ausgenommen Besitzstandsfälle im Rahmen der Kriegsopferversorgung; Änderung von Art. 99, Aufhebung der Art. 100, 101, 103, 104, 106, 107 und 109 AGSG; Aufhebung von § 135 AVSG
|