Antrag Initiativdrucksache Nr. 18/14482 vom 12.03.2021
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Aussetzung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Einkommensteuergesetz für die Jahre 2020 und 2021
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außerdem: Wegfall der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für Personen, die nur aufgrund des Progressionsvorbehalts zur Abgabe verpflichtet wären
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Vorgangsmappe
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