insbesondere: Fortbildungen in Beratungs- und Gewaltschutzeinrichtungen, Weiterentwicklung und Aktualisierung der Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, gesonderte Beratungsstellen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Berücksichtigung verschiedener Delikttypen in der Kriminalstatistik, niederschwellige Anzeigemöglichkeiten, Aufklärung von Kindern und Jugendlichen
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