u. a. Förderung der Gleichberechtigung, Vereinbarkeit von Familie und Studium, keine Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Identität (Änderung von Art. 6); nachhaltige Entwicklung, Förderung der Digitalisierung, gute Beschäftigungsbedingungen, so weit wie möglich Verzicht auf Tierversuche (Änderung von Art. 7 BayHIG)
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