Teilfortschreibung, Änderungen insbesondere in folgenden Bereichen: gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen, Daseinsvorsorge, Entlastung überhitzter Städte, Stärkung des ländlichen Raums, Digitalisierung, Raumstrukturen, Aktualisierung der Zuordnung von Gemeinden zu den Gebietskategorien, Klimaschutz, Klimaanpassung, Wassermanagement, Energieversorgung, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, nachhaltige Mobilität; Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen der Flugplätze München, Salzburg und Lechfeld; Änderung der §§ 2, 4 und der Anlage, neuer § 3a
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