Angleichungen an das Jugendschutzgesetz; Aufnahme der persönlichen Integrität als Schutzziel; Erweiterung der Anwendungsbereiche um Betriebssysteme; Anpassung an das EU-Recht; Definitionen und Behandlung von Jugendschutzvorrichtungen, Apps, Suchmaschinen und Browser; regulierte Selbstregulierung; Gleichrangigkeit der Bewertungen nach Jugendschutzgesetz und Jugendmedienstaatsvertrag; Arbeit der KJM; Sanktionen bei Verstößen gegen den Vertrag; redaktionelle Änderungen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Änderungen von § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 5c, § 7, § 9, § 11, § 12, § 17 Abs. 2, § 19a, § 19b Abs. 2, § 20, § 21 Abs. 1, § 24 und § 25, Einfügen von § 12a, 12b und § 26 Medienstaatsvertrag: Änderung von § 109 Abs. 3
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