Künftige Zuständigkeit des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die berufliche Bildung in der Hauswirtschaft; Verlagerung der Zuständigkeit der Bezirksregierungen auf die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen, hier: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Kammern der freien Berufe
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