Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 15/3993 vom 15.09.2005
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Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes
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Art. 1 Nr. 1 BaySchlG tritt mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft (vermögensrechtliche Streitigkeiten); Fortgeltung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in nachbarrechtlichen und Ehrschutzstreitigkeiten bis zum 31.12.2008; redaktionelle Änderungen und Umstellung auf Euro beim Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und zu Verfahrensgesetzen des Bundes
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