Novellierung des bayerischen Hochschulrechts; Erweiterung der Hochschulautonomie und der -kompetenzen; Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen; Zuständigkeitsverlagerung im Personalbereich vom Staatsministerium auf die Hochschulleitung; Zuständigkeit der Hochschulleitung für alle Hochschulprüfungsordnungen; Einführung von Globalhaushalten; Neugestaltung des Senats und des Hochschulrats; Anpassung des bayerischen Hochschulrechts an das Hochschulrecht des Bundes; Regelungen für Juniorprofessoren, wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure; Neuregelung des Studienabschlüsse; Einführung von Studiengebühren; Verbesserung der Hochschulausbildung; Aufhebung verschiedener Errichtungsgesetze; u.a.
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