Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 15/5009 vom 16.03.2006
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Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes
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Verzicht auf eine qualifizierte elektronische Signatur bei elektronisch übermittelten Petitionen, Änderung bei Art. 2 BayPetG
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