Ausschluss des Widerspruchsverfahrens in verschiedenen Rechtsgebieten, Anpassung des Art. 15 AGVwGO an verschiedene Änderungen: z. B. Luftsicherheitsgesetz, Aufhebung und Verlagerung verschiedener Landesbehörden, Förderungsänderungen im Wohnungswesen u.a.
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