geänderte Verteilung von Abgeordnetenmandaten in den Wahlkreisen Oberbayern und Mittelfranken; Anpassung des passiven Wahlalters an die Verfassung; Regelung der Listennachfolger; Anpassung der Regelungen für eine Überprüfung eines Volksentscheids und der Bezirkswahlen an die Regelungen für die Landtagswahl; u.a. Änderungen: Art. 21, 22, 29, 71, 80 und 92 LWG und Art. 5 BezWG
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