Sofortige Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften zur Entlastung der Kommunen; Örtlich und zeitlich begrenzte Erprobung einer Freistellung ausgewählter Kommunen von der Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften - Modellkommunengesetz, modifizierte Bestimmungen in folgenden Bereichen: Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, Denkmalschutzgesetz, Personalvertretungsgesetz, Schulfinanzierungsgesetz, Schülerbeförderungsverordnung, Eigenüberwachungsverordnung, Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz; Änderungen bei folgenden Gesetzen: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern, Bayerisches Wassergesetz und Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
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