Übergang der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder für große Teile des Wohnungswesens: Ersetzung des Wohnungsbindungsgesetzes des Bundes durch ein Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz, Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe; Anpassung bestehender Landesgesetze an das BayWoFG und an das BayWoBindG
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