Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 15/8279 vom 30.05.2007
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Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes
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größere Flexibilität hinsichtlich der Quote der von den Hochschulen an den Sicherungsfonds abzuführenden Beiträge; entspr. Änderung bei Art. 71 Abs. 7 BayHSchG
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Vorgangsmappe
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