Anpassung des BayFwG an die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst; Feuerwehrdienst, Zweckverbandsübertragung, Zusammenschluss von Ortsfeuerwehren, Zuständigkeit der Regierungen für Werksfeuerwehren, feste Freistellungszeiten für Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister, Einsatzleitung, Erstattungsansprüche für überörtliche Hilfeleistung, u.a.
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