Änderungen bei folgenden Bereichen: Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise und Gemeinden (Art. 1, 2, 5), Kosten für Krankenhäuser (Art. 10b), Investitionspauschalen (Art. 12), Anteil der Gemeinden an der Kraftfahrzeugsteuer (Art. 13), Ortsdurchfahrten von Bundes- und Staatsstraßen (Art. 13a), Zuweisungen für Kreisstraßen und Gemeindestraßen (Art. 13b), Ausgleichsmasse für besondere Belastungen und Härten (Art. 13c), Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen (Art. 13e), Zuweisung an die Bezirke (Art. 15) und Änderung des Art. 23; Durchführungsverordnung zur FAG: Berichtigung der Einwohnerzahlen (§ 1), Zuweisungen an die kreisfreien Städte für Veterinärämter (§ 9), Förderung des Baus von Geh- und Radwegen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (§ 13), Zuweisung an die Bezirke; Aufhebung von § 14 (Beratender Ausschuss); Übergangsvorschriften zu den Art. 3, 5, 15 FAG; u. a.
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