Ablösung des Versammlungsgesetzes des Bundes durch ein Landesgesetz in Folge des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz durch die Föderalismusreform I: insbesondere Anpassung an die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen, verbesserte Beschränkungsmöglichkeiten gegenüber rechtsextremistischen Versammlungen, allgemeines Verbot mitlitanter und aggressiv auftretender Versammlungen, Waffen- und Vermummungsverbot, Regelung der Zusammenarbeit von Veranstalter und Polizei sowie Versammlungsbehörde, Ermöglichung der Datenerhebung durch die Polizei (v. a. Bild- und Tonaufnahmen), Einbeziehung des Gesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes (Bannmeilengesetz); Änderungen beim Polizeiaufgabengesetz (PAG) und dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); Aufhebung des Gesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes und des Gesetzes zur Ausführung des Versammlungsgesetzes (AGVersammlG)
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