Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs 2011; Eignungsfeststellungsverfahren; fachgebundener Hochschulzugang für Absolventen der Meisterprüfung; Einführung des akademischen Grades Dr. habil.; Befreiung ausländischer Studierender von den Studienbeiträgen; Gebührenerhebung; Flexibilisierung der Einteilung des Studienjahres; Ermöglichung unbefristeter Dienstverhältnisse im Rahmen der Lehrprofessur; entsprechende Änderungen beim Hochschulgesetz - BayHSchG (Art. 42, 44, 45, 54, 61, 65, 68, 70, 80, 106) und beim Hochschulpersonalgesetz - HSchPG (Art. 9, 25, 41)
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