Novellierung des Wassergesetzes, Ausrichtung am Wasserhaushaltsgesetz des Bundes; Gewässerbewirtschaftung; Schiff- und Floßfahrt; Bewirtschaftung des Grundwassers; Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz; Abwasserbeseitigung; Wasserwirtschaftliche Anlagen; Gewässerschutzbeauftragte; Gewässerausbau; Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr; Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation; Haftung für Gewässerveränderungen; Enteignung, Entschädigung, Ausgleich; Gewässeraufsicht; Zuständigkeit, Verfahren; Bußgeldbestimmungen; Alte Rechte und Befugnisse; Einschränkung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums; Verweisungen; Änderungen folgender Rechtsvorschriften: Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (Art. 1), Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Art. 6, 10, 11, 14, 16, 19), Eigenüberwachungsverordnung (Anhang 2), Bauordnung (Art. 56), Gesetz über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den Umweltfragen (neuer Art. 4a), Kommunalabgabengesetz (Art. 8), Fischereigesetz (Art. 6, 11, 61, 64, 68, 70, 71, 72, 73, 77); Außerkrafttreten von Vorschriften: Wassergesetz in der Fassung vom 19.7.1994, Gesetz über die Privatisierung von Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter, Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Wasserhaushaltsgesetz sowie 55 Verordnungen über die Bestimmung von Landratsämtern als zuständige Behörden zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten; Eingetretene Rechtswirkungen, abgeleitete Verordnungen; Anlagen: Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung, Technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen
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