Änderungen in folgenden Bereichen: Umsatzsteuerbeiträge im Rahmen des Kraftfahrzeugsteuerverbunds und als Bundesbeteiligung zu den Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung (Art. 1 FAG), Anpassung an das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (Art. 9 FAG, § 8 FAGDV 2002), Kraftfahrzeugsteuer und Kompensationsbetrag (Art. 13 FAG), Verteilungsschlüssel (Art. 15 FAG), Kostenbeteiligung des Staates und der Bezirke an der Unterbringung von Personen, denen Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe gewährt wird (Art. 51 AGSG, Teil 6 Abschnitt 3 AVSG); u. a.
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