Ermächtigung der Staatsregierung zur Festlegung der Zuständigkeiten nach §§ 5, 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Änderung von Art. 9 ZustGVerk und Art. 19 Enteignungsgesetz); Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
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