Anpassung an den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag; Gewährleistung des Spieler- und Jugendschutzes im Bereich des Automatenspiels: Mindestabstand von Spielhallen, Mindestsperrzeit, Härtefallklausel; Erlaubniserteilung für die Vermittlung von Pferdewetten: Übertragung der Zuständigkeit auf die Regierungen; Änderung folgender Vorschriften: Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag über das Glücksspielwesen in Deutschland (Art. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, neuer Teil 2 Spielhallen, neuer Art. 14 Übergangsregelung, Sperrdatei), Spielbankgesetz (Art. 1, 4a, 12, neuer Art. 4b Sperrdatei), Landwirtschafts-Zuständigkeitengesetz (Art. 12)
|