Aufhebung des Rauchverbots in Bier-, Wein- und Festzelten, in getränkegeprägten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche sowie in vollständig abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken; u. a. (Änderungen bei Art. 2, 5, 6, 7 u. 11 GSG)
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