Kostenerstattung für Kommunikationshilfen bei der Kommunikation mit Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Änderung von Art. 11 BayBGG sowie der §§ 1, 2, 3 BayKHV); hauptamtliche Ausübung der Tätigkeit des Behindertenbeauftragten (Änderung von Art. 17 BayBGG)
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