Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach (Änderung von Art. 1-4 des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets); Vorschriften für Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen (Änderung von Art. 26, 32, 33 und 50 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit); Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Gebiets von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken
|