1977/81 Wirtschaftsschule Alpenland Bad Aibling, Mittlere Reife. 1981 Abschluss der staatlichen Wirtschaftsschule in Bad Aibling, 1983 Abschluss Metzgerlehre, 1987 Metzgermeister als Lehrgangsbester. Wirt von Laus in der siebten Generation, seit 1732 im Familienbesitz. Wohnungsbauunternehmer. 2004 Geschäftsführer/Gründer der Bürgersolargesellschaft Feldkirchen-Weyarn.
1983 Eintritt in die CSU, Bezirksvorstandsmitglied seit 1985, 1987 Wahl als damals jüngster CSU-Ortsvorsitzender in Bayern. 1996 Gemeinderat, CSU-Fraktionssprecher bis 1997, bis 2002 stellv. Fraktionssprecher, 2002 Wiederwahl und Wahl zum 2. Bürgermeister. 2007 Gründer und Vorsitzender der Pro Bürger-Freien-Wählerbewegung, Ausschlussverfahren als damaliger CSU-Ortsvorsitzender (wegen Zusammenarbeit mit Freien Wähler Gruppierungen und SPD), daraufhin Austritt. 2008 Wiederwahl mit Pro Bürger im Gemeinderat der Großgemeinde, 2014 Wiederwahl. 2014 Wahl zum stellv. KV der AfD Rosenheim, 2015 Kreisvorsitzenden der AfD Rosenheim, 2015 Ernennung zum Wirtschaftsbeauftragten für die AfD, 2018 Bezirksvorsitzender der AfD Oberbayern, 2018 oberbayerischer Spitzenkandidaten der AfD zur Landtagswahl.
U. a. Bezirksvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes München-Oberbayerns, Landesvorstandsmitglied des BGH, Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK), 1992 Mitglied des Kreisvorstandes des Haus- und Grundbesitzervereins, 1998 Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsverbände Rosenheim-West, 2000 Wahl zum Präsidenten des BGH-Rosenheim Stadt und Land, 2001 und 2006 Wiederwahl IHK-Vollversammlung als Gastronomievertreter, 2004 Berufung zum ehrenamtlichen Arbeitsrichter, 2010 Wahl zum Bundesvorstandsmitglied des Dehoga Deutschland, ehrenamtl. Finanzrichter Finanzgericht München. Kommunale Verdiensturkunde.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Oberbayern
Weitere Gremien:
16.07.2024 - heute Enquete-Kommission 'Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken.' (Mitglied)
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Landesvorsitzender (ehrenamtlich), Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V., Feldkirchen-Westerham
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen:
Bergmüller KG, Feldkirchen-Westerham
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.