1980 Abitur, Studium Englisch/Geschichte, LAG und Magisterstudium Neuere Geschichte, Anglistik, Amerikanistik, 1992 Promotion in Bayer. Landesgeschichte, seit 2000 Autorin.
Seit November 2011 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen, seit 2008 Stadtratsmitglied in Schwabach, seit 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags.
2006 Kulturmeter der Schwabacher Grünen, Aug. 2011 Künstlerin des Monats der Metropolregion Nürnberg, 2013 Wolfram-von-Eschenbach-Preis, Bezirk Mittelfranken (Förderpreis), 2015 Silbener Homer, 2018 Kulturpreis Literatur der IHK Nürnberg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (Mitglied)
Weitere Gremien:
30.11.2023 - heute Landesdenkmalrat (Mitglied)
30.11.2023 - heute Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (stv. Mitglied)
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (Mitglied)
Weitere Gremien:
07.07.2020 - 30.10.2023 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (stv. Mitglied)
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Autorin, Dr. Sabine Weigand, Schwabach
Fischer Verlage Frankfurt, Frankfurt am Main 2024: 5.155,89 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Schwabach, Schwabach, monatlich 489,35 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Landesdenkmalrats (ehrenamtlich), München
2. stv. Mitglied des Stiftungsrats (ehrenamtlich), Bayerische Landesstiftung, München
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.