2004 Allgemeine Hochschulreife, Krumbach, 2004-2006 Wehrdienst als Soldat auf Zeit bei Gebirgspionierbataillon 8 in Brannenburg/Inntal, Ausbildung zum Reserveoffizier, 2006-2012 Studium Rechtswissenschaften LMU München, 1. Staatsexamen, 2013-2016 Referendariat am OLG München, 2. Staatsexamen, seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt,
seit 13.03.2013 Mitglied der Alternative für Deutschland, 2013-2015 Richter Landesschiedsgericht AfD Bayern, 2016-2022 Kreisvorsitzender Memmingen - Unterallgäu, seit 2022 stellv. Kreisvorsitzender Memmingen – Unterallgäu, seit 2022 Bezirksvorsitzender Schwaben,
Rechtspolitischer Sprecher, Remigationspolitischer Sprecher und Vertriebenenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion,
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Breitenbrunn, Veteranen- und Soldatenverein Breitenbrunn, Fischereiverein Schöneberg, Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.V., Anwaltsverein Memmingen e.V., Bundeswehr Schwaben.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
05.12.2018 - 13.10.2021 Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.