1984 Abitur, 1984-1989 Studium der katholischen Theologie, Abschluss Diplom Theologe. 1989-1997 Studium der Jurisprudenz, 1997 2. Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt.
1988-1993 Mitglied der CSU, ab 2002 Gemeinderat in Oberammergau und Kreisrat im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, seit 2008 Mitglied bei den FREIEN WÄHLERN.
2002-2010 Im Vorstand Diözesanrat des Erzbistums München und Freising, seit 2008 Mitglied im Landeskomitees der Katholiken in Bayern.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Oberbayern
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (stv. Mitglied)
Weitere Funktionen:
05.11.2018 - heute Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.