geboren 18.12.1962 in Kronach Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis konfessionslos
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1978 Schulabschluss, 1978-1982 Berufsausbildung zum Maschinenschlosser, W15 Wehrdienst, 1984-1987 Außendienstmonteur für Containerschleusen, 40 Jahre im Maschinenbau bei Maschinenfabrik Weber.
Seit 2017 in der AfD, seit 2019 Kreisvorsitzender, seit 2020 Stadtrat und Kreisrat in 96317 Kronach, seit 2023 Abgeordneter in Bayern.
Mitglied in der FFW Kronach, Schwimmbadverein Weißenbrunn, Auszeichnung als Kavalier der Straße.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Oberfranken
Ältestenrat:
05.12.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Maschinenbau, Maschinenfabrik Weber, Kronach
IT Fachkraft, Meussis PC-Service, Weißenbrunn
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied im Kreistag Kronach (ehrenamtlich), Kreis Kronach, Kronach
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Meußgeier, Harald:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.