2006 Abitur an der Maria-Ward-Schule in Aschaffenburg, 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, 2010 erste juristische Staatsprüfung, 2011-2013 Referendariat in Würzburg, 2012-2013 zweite juristische Staatsprüfung, Juni 2013 Zulassung als Rechtsanwältin (Zulassung ruht).
Seit 2002 Mitglied der CSU und der Jungen Union, seit 2015 Mitglied der Frauen-Union, November 2018 bis November 2023 Bayerische Staatsministerin für Digitales, seit 8. November 2023 Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Mitglied der Staatsregierung
12.11.2018 - 07.11.2023
Staatsministerin für Digitales
08.11.2023 - heute
Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention
04.12.2013 - 05.11.2018 Vorsitzende des Gefängnisbeirates JVA Aschaffenburg
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.