Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des ZDF-Verwaltungsrats (als Vertreter der Länder), Zweites Deutsches Fernsehen Mainz, seit Februar 2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorsitzender des Stiftungsrats (von Amts wegen), Bayerische Landesstiftung, München
2. Vorsitzender des Stiftungsrats (von Amts wegen), Bayerische Forschungsstiftung, München
3. Vorsitzender des Stiftungsrats (von Amts wegen), Sudetendeutsche Stiftung, München
4. Mitglied des Kuratoriums / Ehrenpräsident (von Amts wegen), Deutsches Museum München
5. Mitglied des Vereinsbeirats des 1. FC Nürnberg, beendet zum 30.06.2020
6. Mitglied des Kuratoriums, Kultur- und Sozialstiftung Internationale Junge Orchesterakademie, Bayreuth
7. Mitglied des Vorstands, Hanns-Seidel-Stiftung, München
8. Mitglied, Jerusalem Foundation e.V., München, seit 04.06.2019
9. Mitglied des Stiftungsrats, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Bayern (DKJS), München, seit 27.08.2019
10. Mitglied (ehrenamtlich) im Honorary Board der European Championships 2022, seit 09.06.2020
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des ZDF-Verwaltungsrats (als Vertreter der Länder), Zweites Deutsches Fernsehen Mainz, Februar 2019 bis 09.12.2022
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorsitzender des Stiftungsrats (von Amts wegen), Bayerische Landesstiftung, München
2. Vorsitzender des Stiftungsrats (von Amts wegen), Bayerische Forschungsstiftung, München
3. Vorsitzender des Stiftungsrats (von Amts wegen), Sudetendeutsche Stiftung, München
4. Mitglied des Kuratoriums / Ehrenpräsident (von Amts wegen), Deutsches Museum München
5. Mitglied des Kuratoriums, Kultur- und Sozialstiftung Internationale Junge Orchesterakademie, Bayreuth
6. Mitglied des Vorstands, Hanns-Seidel-Stiftung, München
7. Mitglied, Jerusalem Foundation e.V., München, seit 04.06.2019
8. Mitglied des Stiftungsrats, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Bayern (DKJS), München, seit 27.08.2019
9. Mitglied (ehrenamtlich) im Honorary Board der European Championships 2022, vom 09.06.2020 bis 31.12.2022
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.