geboren in Velden Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
AfD-Mitglied seit 2017.
Seit 1990 Kreisrat im Landkreis Erding und Gemeinderat in der Gemeinde Taufkirchen/Vils.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
21.11.2023 - 13.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Angesteller, dias Gebäudemanagement, Feldkirchen bei München
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Kreistags, Landkreis Erding, Erding
Mitglied des Gemeinderats, Gemeinde Taufkirchen, Taufkirchen (Vils)
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Angesteller, dias Gebäudemanagement, Feldkirchen bei München, beendet mit Ablauf des 20.11.2023
2023: 3.144,83 EUR, 5.100 EUR (jeweils brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags, Landkreis Erding, Erding 2023: 857,60 EUR (brutto*) 2024: 1.257,60 EUR (brutto*)
Mitglied des Gemeinderats, Gemeinde Taufkirchen, Taufkirchen (Vils) 2024: 922,50 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.