1969-1973 Grundschule Tittling, 1973-1982 Gymnasium Grafenau │ Abitur, 1983-1989 Zahnmedizinstudium in München und Würzburg │ Staatsexamen, 1990-1992 Assistenzzahnarzt, 1992-2018 selbständig tätig in eigener Einzelpraxis, 2019-2022 angestellter Zahnarzt.
Stabsoffizier der Reserve mit Dienstgrad Oberfeldarzt d. R.
1993-2008 REP, seit 2013 AfD
Stv. Vorsitzender KV Freyung-Grafenau, Bezirksschatzmeister von Niederbayern, 1998-2003 Bezirksrat von Niederbayern, 2008-2014 Kreisrat von Passau, 2014-2020 Stadtrat von Passau, seit 2020 Kreisrat von Passau (Fraktionsvorsitzender), stv. Kreisvorsitzender des Soldatenbunds Passau (BKV), Vorsitzender des Krieger- und Soldatenvereins Passau-Ilzstadt, Schriftführer des Reservistenverbandes (VdRBw) KrGrp Passau, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Passau, Löschzug Ilzstadt (FÖ), Mitglied der Burschenschaft Normannia Winterberg zu Passau, Mitglied der Lebenshilfe Passau, Mitglied der Deutsch-Französichen Gesellschaft Passau (Freundeskreis Passau - Cagnes-sur-Mer).
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 28.02.2022 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.03.2022 bis heute
AfD
28.02.2022 bis 29.03.2022
fraktionslos
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
Weitere Gremien:
30.03.2022 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
30.03.2022 - 30.10.2023 Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
Weitere Gremien:
30.03.2022 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.