Studium Alte Geschichte, Mittlere Geschichte, Klassische Archäologie mit Abschluss MA und Promotion, Aufbaustudiengang Marketing an der VWA München. 2008-2013 Referentin der Landtagsabgeordneten Prof. Ursula Männle, 2003-2008 Leitung der Bibliothek für Strafrecht des Juristischen Seminars an der LMU München, 2002-2003 Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der LMU München, 2000-2002 Konferenzmanagerin.
Vorsitzende der AG-Frauen der CSU-Landtagsfraktion, Kreisrätin im Landkreis Starnberg, Gemeinderätin in Feldafing, Kreisvorsitzende CSU Starnberg, stellv. Vorsitzende Frauen Union Bezirksvorstand Oberbayern, stellv. Vorsitzende Frauen Union Landkreis Starnberg, Mitglied im CSU-Bezirksvorstand Oberbayern.
Mitglied im Aufsichtsrat Krankenhaus Starnberg, Mitglied im Kuratorium BRK Altenheim Garatshausen, Mitglied im Kuratorium Akademie für politische Bildung Tutzing, Mitglied im Freundeskreis der Evangelischen Akademie Tutzing e.V. Vereinsmitgliedschaften: Altschützen Feldafing, Nachbarschaftshilfe Feldafing, Verschönerungsverein Feldafing e.V., TSV Feldafing e.V., Wasserwacht Feldafing e.V., Mittelstandsunion Kreisverband Starnberg, Kinderschutzbund KV Starnberg e.V. (im Kreisvorstand), Landesvorsitzende des AKS (AK Schule, Bildung, Sport), Landesvorsitzende des Bayerischen Bibliotheksverbandes, Präsidentin des Bayerischen Volkshochschulverbandes.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Starnberg
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultus
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Rundfunkrat (Mitglied)
01.01.2019 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.